Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.06.1999 - 2 UF 151/99 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 07.02.1990 - XII ZB 55/88
Wertausgleich für betriebliche Altersversorgung bei Ausscheiden nach Ende der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.1999 - 2 UF 151/99
Sofern nämlich ein Ehegatte im Zeitpunkt der Entscheidung bereits eine Versorgung erhält, so ist diese zu berücksichtigen und nicht das auf das Ehezeitende bezogene niedrigere fiktive Altersruhegeld zugrunde zu legen, sofern wie hier die Versorgung gesichert erscheint (BGHZ 110, 224).